EU-Richtlinie Lampen

Abschied von der Glühlampe

Die EU-Richtlinie sieht einen am 01.09.2009 beginnenden Stufenplan vor, mit dem schrittweise von der Glühlampe und anderen besonders energieintensiven Lichtprodukten Abschied genommen wird.

Die Richtlinie für die Nutzung von energieverbrauchenden Produkten (EuP) zeigt, wohin es in Zukunft geht.

Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für den Bereich Haushaltsbeleuchtung ist ab 2009 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen. Wir bieten bereits heute innovative, effiziente Technologien und ein breites Sortiment an energiesparenden Alternativen zu herkömmlichen Lampen.

Jahr   Produkte, die langfristig verboten werden  
01.09.2009  Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm,
Klasse E für sonstige Lampen (z. B. Ausphasen von Glühlampen ≥ 100 W)

Bei nicht-klaren Lampen: Mindestanforderung Energieklasse A
für alle Lampen

Anforderungen für neue Produktinformationen auf den Verpackungen

Neue erforderliche technische Spezifikationen pro Technologie  
01.09.2010  Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 Im
(z. B. Ausphasen von Glühlampen ≥ 75 W)  
01.09.2011  Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 450 Im
(z. B. Ausphasen von Glühlampen ≥ 60 W)  
01.09.2012  Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 60 Im
(z. B. Ausphasen von Glühlampen ≥ 7 W)  
01.09.2013  Gesteigerte Anforderungen an die technischen Spezifikationen, definiert in 2009

Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19)  
01.09.2014  Review der Verordnung durch die EU-Kommision  
01.09.2016  Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse B für alle Lampen außer die mit G9- und R7s-Sockeln (= Ausphasen der heutigen Klasse C HALOGEN ENERGY SAVER)

Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60 V  

Informationen basierend auf dem Stand von Dezember 2008, Daten können von der endgültigen EU-Verordnung abweichen.

Definition Ausphasung: Bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige Inverkehrbringen. Vorhandene Bestände ausgeschlossen.

Produktnamen, Verpackung und Qualitätsstandards

Die EU Richtlinie sieht weiterhin vor, dass nur noch Produkte mit dem Energielevel A als energiesparend bezeichnet werden dürfen. Die Verpackungen für energiesparende Produkte sollen zukünftig mit Hilfe von Piktogrammen ganz einfach über Wattage, Energielevel, Lichtfarbe, etc. informieren. Auch setzt die neue Richtlinie neue Mindestqualitätsanforderungen an Lampen fest – zum Nutzen der Verbraucher.

Wann wechseln?

Die neue EU-Richtlinie bedeutet nicht, dass zuhause keine Glühlampen mehr eingesetzt werden dürfen. Sie regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer also zuhause noch Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab 01. September 2009 ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde. Zwar sind energieeffiziente Produkte in der Anschaffung teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schon nach rund einem Jahr durch die deutlich geringeren Energiekosten.

Sonderfälle - Speziallampen

Es gibt Sonderfälle, die nicht von der EU-Richtlinie betroffen sind.

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie zum Ökodesign für Haushaltslampen mit ungerichtetem Licht veröffentlicht. Speziallampen, die insbesondere für Anwendungen wie Ampeln, Terrarium-Beleuchtungen und Haushaltsanwendungen konzipiert sind und dies deutlich auf der beiliegenden Produktinformation angeben, unterliegen jedoch diesen Anforderungen zum Ökodesign nicht.

  Beispiele für Speziallampen  
Tierbedarf   - Aquarien
- Terrarien  
Desinfektion   - Entkeimungsstrahler 
Display/Optik
(< 12000 Lumen)
 
- Bühnen- und Studiolampen
- Theaterbeleuchtung
- TV-Lampen
- Studiolampen
- Fotolampen – für Blitzfotografie und die Bildentwicklung
- Projektionslampen 
Heizung
(infrarot)
 
- Infrarot-Wärmelampen für Komfortheizungen ( Außen- und Innenbereiche)
- Infrarot-Wärmelampen für Industrieanwendungen
- Infrarot-Wärmelampen für die Tieraufzucht
- Infrarot-Wärmelampen im Gesundheitswesen  
Verkehr/
Signalwesen
 
- Flugzeugbeleuchtung – für Rollbahnen und Flugzeuge, alle Außenanwendungen
- Zugbeleuchtung, einschließlich Signalwesen
- Signallampen
- Fahrzeugbeleuchtung/-lampen  
Haushaltsanwendungen  - Ofenlampen
- Kühlschranklampen  
Sonstige  - Wetterfeste und stoßsichere Lampen
- Spiegellampen  

Speziallampe bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist. Speziallampen, wie Lampen die als Terrariumbeleuchtung, Backofen und Haushaltsgeräten zum Einsatz kommen, müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein.
[Quelle: 2005-32-EG 244_Verordnung Domestic I]

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